Die Vergütung besteht aus Gebühren und Auslagen.
Die Gebühr für ein Erstberatungsgespräch beträgt bis zu 190,00 Euro zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (siehe
BMF-Schreiben vom 20.11.1997, IV B 5 - S 2255-356/97, Bundessteuerblatt I 1998, S. 126).
Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.