Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Vergütung einer Leistung besteht grundsätzlich aus einer Gebühr zzgl. einer Auslagenpauschale und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für eine Beratung nach Gebührenvereinbarung (ein ca. 60-minütiges Gespräch und Vorabsichtung der Unterlagen) beträgt die Gebühr 209,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für eine Rentenvorausberechnung (detaillierte schriftliche Darstellung) einschließlich Beratung nach Gebührenvereinbarung beträgt die Gebühr 275,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rentenverfahren und Statusverfahren (jeweils von Antragstellung bis Bescheidprüfung und einschließlich Beratung) werden jeweils nach Vergütungsvereinbarung honoriert.


Steuerliche Anerkennung

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (siehe

BMF-Schreiben vom 20.11.1997, IV B 5 - S 2255-356/97, Bundessteuerblatt I 1998, S. 126).

Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.